Ende Oktober 2012 erklärte das Finanzamt Hamburg-Mitte einer Gründerin, die ihre Selbstständigkeit als Solo-Übersetzerin anzeigen wollte, dass sie ein Gewerbe anmelden müsste. Als die Gründerin – durch das Existenzgründungsseminar des ADÜ Nord gut informiert – dem widersprach, stellte sich die Sachbearbeiterin stur: »Dann nehmen Sie den Eröffnungsbogen eben mit und beklagen sich bei den Verbraucherschützern.«
Ist das ein Einzelfall? Leider nicht, wie auch andere Teilnehmer des besagten Seminars berichteten. Immer wieder werden Freiberufler – deren Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinn nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG ein Katalogberuf ist – gedrängt, ein Gewerbe anzumelden. Neben Übersetzern und Dolmetschern sind insbesondere Krankengymnasten und beratende Betriebswirte davon betroffen. Weiterlesen →