Einleitung


Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderrege­lungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkun­den und getrennt nach EU/Nicht-EU.

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte.

Daher haben wir einen Leitfaden erstellt, der als PDF zur Verfügung steht (Triacom ∆ Info, Umsatzsteuer, Version 16.0). Weiterlesen

Steuerbare Umsätze


Die Umsatzsteuerpflicht gilt für Dienstleistungen für Kunden aller Art im Inland.

Für Leistungen an Privatkunden innerhalb der EU gilt ebenfalls Umsatzsteuerpflicht nach deutschem Recht.

Alle anderen Übersetzer- und Dolmetscherleistungen sind effektiv nicht in Deutschland steuerbar.

Privatkunden sind innerhalb der EU gleichgestellt: juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, die keine Unternehmer sind (Umsätze mit ihnen sind steuerbar).

Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer (USt, »Mehrwertsteuer«) ausweist, obwohl die Umsätze nicht steuerbar sind, muss diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Nicht steuerbare Umsätze


Für alle Dienstleistungen (sonstige Leistungen) gilt das so genannte Bestimmungslandprinzip. Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland gelten als am Standort des Leistungsempfängers erbracht (§ 3a Abs. 2 UStG).

Die Umsatzsteu­er­schuld entsteht damit dort, und der Leistungsempfänger ist der Steuerschuldner (d. h., er muss die Steuer berechnen, anmelden und zahlen, kann sie aber natürlich in der Regel gleich wieder als Vorsteuer abziehen). Weiterlesen

Steuerfreie Umsätze


Steuerfrei sind bestimmte Leistungen an Nato-Streitkräfte, an Nato-Teilgliederungen im Ausland, an die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen ständigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder und an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ansässigen zwischenstaatlichen Ein­richtungen und deren Mitglieder (§ 4 Nr. 7 UStG). Weiterlesen

Vorsteuerabzug


Sofern wir nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, können wir von der zu überweisenden eingenommenen Umsatzsteuer die deutsche Umsatzsteuer (Vorsteuer) abziehen, die wir auf betriebliche Ausgaben gezahlt haben (§ 15 UStG). Hierfür kommen in Frage:

  • Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer
  • Vorsteuer aus Leistungen ausländischer Unterauftragnehmer, für die wir selbst gleichzeitig Umsatzsteuer zahlen
  • Deutsche Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben (z .B. Wörterbücher oder Büroartikel aus anderen EU-Ländern)
  • Einfuhrumsatzsteuer

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Steuersatz


Hinsichtlich des anzuwendenden Steuersatzes gibt es gelegentlich Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten.

Unsere Umsätze unterliegen normalerweise dem Regelsteuersatz von 19 %.

Jedoch gibt es auch Umsätze, bei denen der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % gilt. Weiterlesen

Ausländische Unterauftragnehmer


Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unterneh­mer – also Übersetzungen und Dolmetschleistungen – für deutsche Unternehmer gelten als in Deutschland ausgeführt und unterliegen hier der Umsatzsteuer.

Für Dienstleister im EU-Ausland gilt dies nur, wenn sich der deutsche Unternehmer ihm gegenüber mit seiner USt-IdNr. ausgewiesen hat. Anderenfalls muss der deutsche Unternehmer die ausländische Umsatzsteuer zahlen.

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Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)


Grundsätzlich ist jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Mit dem Abgeben von Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) – und dem Zahlen – können wir aber nicht so lange warten: Beides müssen wir zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums erledigen. Weiterlesen

Zusammenfassende Meldung (ZM)


Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland sind seit 2010 in einer so genannten Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Wir müssen also für jeden Meldezeitraum eine Liste aller unserer Umsätze mit Unternehmern im EU-Ausland einreichen, aufgeschlüsselt nach Ländern und USt-IdNr. Weiterlesen