Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkunden und getrennt nach EU/Nicht-EU.
Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte.
Daher haben wir einen Leitfaden erstellt, der als PDF zur Verfügung steht (Triacom ∆ Info, Umsatzsteuer, Version 16.0). Weiterlesen